Rechtsprechung
LG Kleve, 15.04.2011 - 1 O 58/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,69763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formale Ordnungsgemäßheit von Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberaummietverträgen; Geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben; Zweckmäßige und übersichtliche Aufgliederung in Abrechnungsposten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 15.04.2011 - 1 O 58/10
- OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08
Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und …
Auszug aus LG Kleve, 15.04.2011 - 1 O 58/10
Der Umstand, dass, die vom gewerblichen Vermieter verlangten Vorauszahlungen die später entstehenden Kosten deutlich unterschreiten, begründet nämlich gerade kein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters gemäß § 242 BGB (vgl. BGH Urt. v. 09.12.2009 - XII ZR 109/08). - BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus LG Kleve, 15.04.2011 - 1 O 58/10
Als Mindestangaben bei Gebäuden mit mehreren Einheiten wird dabei regelmäßig folgendes verlangt: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters, der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (vgl. hierzu auch BGH Urt. v. 23.11.1981 - VIII ZR 298/80).